GKV-BeitragsstabilisierungsgesetzPraxisbesonderheiten: Bestehende Vereinbarungen gelten weiter
Mit dem GKV-Spargesetz, das am 30. Juli in Kraft getreten ist, wurden bundesweite Praxisbesonderheiten für Arzneimittel gestrichen. Das gilt aber nur für neue Vereinbarungen, teilt die KBV am Donnerstag 13.8. mit.

