GKV-BeitragsstabilisierungsgesetzAb 30.7.: Aus für Medizinalcannabis und Homöopathie auf Rezept
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde am Mittwoch (29.7.) im Bundesgesetzblatt verkündet. Cannabisblüten dürfen deshalb ab 30.7. nicht mehr verordnet werden, die Erstattungen für Homöopathie werden stark eingeschränkt

